Grundreinigung

  • Idealerweise wird eine Grundreinigung regelmäßig ein- bis zweimal im Jahr durchgeführt, bei Bedarf auch drei- bis viermal jährlich. Auch zu besonderen Anlässen wie der Vermietung einer Wohnung kann eine Grundreinigung erforderlich sein, um eine reibungslose Wohnungsübergabe zu gewährleisten.
  • Räume und Flächen, die lange Zeit nicht gründlich gereinigt wurden geben die besten Voraussetzungen für eine Grundreinigung. Ob es sich um eine Wohnung zum Frühjahrsputz, ein Pflegeheim, ein Veranstaltungsraum, einen Laden oder ein Industriegebäude handelt, eine Grundreinigung kann die richtige Lösung sein, um den Schmutz zu beseitigen und den Ort wieder seiner ursprünglichen Nutzung zuzuführen.